Flug- und Platzordnung
Das Modellfluggelände „Hoof“ befindet sich in der StädteRegion Aachen, Gemeinde
Simmerath, Gemarkung Simmerath, Flur 11, Flurstücke 449 und 848.
Koordinaten nach WSG 84: 06°-17′-40″ Länge, 50°-35′ -31″ Breite
Basis dieser Flug- und Platzordnung ist der Erlaubnisbescheid der Bezirksregierung Düsseldorf Aktenzeichen 26.01.01.04-MFG Kranich e.V. Simmerath“ vom 19.12.2011 mit Nachtrag vom 13.01.2012.
Gemäß §16 Abs.1 Nr.1 und Abs.4 Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) i.V.m. §29 Abs.1 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) wird der Modellfluggruppe Kranich 70 e.V. Simmerath die Erlaubnis erteilt.
Aufstieg von Flugmodellen mit einer Gesamtmasse von maximal 25 kg.
Für Flugmodelle mit Verbrennungsmotoren gelten zusätzlich folgende Bedingungen:
Anzahl der gleichzeitig betriebenen Modelle mit Verbrennungsmotor
Maximal zulässiger Pegel des lautesten Modells
mit Kolbenmotor
1 Modell 76 db(A) / 25m
2 Modelle 73 db(A) / 25m
3 Modelle 71 db(A) / 25m
Mit Turbinenstrahltriebwerk
1 Modell 86 db(A) / 25m
2 Modelle 83 db(A) / 25m
3 Modelle 81 db(A) / 25m
Maximal von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang (d.h., kein Flugbetrieb bei Dunkelheit)
Einschränkungen für Flugmodelle mit Verbrennungsmotoren:
An Werktagen sowie sonn- und feiertags* von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie 14:00 Uhr
bis 20:00 Uhr
* An den Stillen Feiertagen (Karfreitag, Allerheiligen, Volkstrauertag und Totensonntag)
findet kein Flugbetrieb statt.
Personen aufhalten:
(z.B. bei Verwendung einer sogenannten Lehrer-Schüler-Fernlenkanlage)
Schutzvorrichtungen sein. Von ihrer Position aus muss der gesamte Luftraum des
Geländes gut zu überblicken sein. Flugleiter und Modellflieger müssen an der Position
zusammenstehen.
Vorbereitungsraum die versiegelten Flächen zu benutzen. Nach der Versorgung der
Modelle sind diese Flächen wieder frei zu machen.
Bereich zugelassen. Straßen und Wege innerhalb des ausgewiesenen Flugraumes
dürfen nicht unter 25m über Grund überflogen werden. Dies gilt nicht für Start- oder
Landevorgänge, wenn sichergestellt ist, dass sich auf dem betreffenden Wege- oder
Straßenabschnitt auf mindestens 25m Breite keine Personen aufhalten oder störende
Gegenstände (z.B. Kraftfahrzeuge) befinden.
Zwischen den Flugmodellen und Drittpersonen außerhalb des Aufstiegsgeländes
(z.B. Spaziergänger, Feldarbeiter) muss stets ein ausreichender Sicherheitsabstand
eingehalten werden. Hierbei sind auch das Gewicht und das Betriebsverhalten der
Modelle (Geschwindigkeit, Steuerungsfähigkeit etc.) zu berücksichtigen. Das Anfliegen
sowie das Überfliegen von Personen und Tieren ist nicht zulässig.
insbesondere ihrer Fernsteuerungsanlagen, sicher gestartet und gelandet werden
können.
müssen mit den von ihnen zu steuernden Flugmodellen gut vertraut sein und Kenntnisse
über die mit dem Flugverkehr verbundenen Gefahren besitzen. Ggf. bedarf es der
vorherigen Unterweisung eines erfahrenen Modellfliegers oder des Einsatzes einer sog.
Lehrer-Schüler-Fernlenkanlage.
beobachtet werden können.
nur in Übereinstimmung mit den Bedienungs- und Sicherheitshinweisen des Herstellers
und innerhalb der festgelegten Betriebsgrenzen betrieben werden.
Vorschriften der Bundesnetzagentur entsprechen. Bei dem Betrieb dieser Anlagen sind
die geltenden Verfügungen der Bundesnetzagentur zu beachten.
Bei Anzeichen von Funkstörungen ist der Flugbetrieb unverzüglich solange einzustellen,
bis die Störquelle eindeutig ermittelt und ausgeschaltet wurde. Sollten dauerhafte oder
wiederholte Funkstörungen auftreten, ist die Luftfahrtbehörde hierüber in Kenntnis zu
setzen.
Die Belegung der Frequenzen und der genutzten Kanäle der Funkfernsteuerungsanlagen
ist während des Betriebes durch eine Kennzeichnung der Sender und durch Anzeige auf
einer Frequenztafel kenntlich zu machen. Dies gilt nicht für Funkanlagen, bei denen
bauartbedingt bei gemeinschaftlicher Frequenzbenutzung eine Beeinflussung des
Empfängers durch unzugehörige Sender ausgeschlossen ist.
Funktion des Flugleiters, die Vor- und Nachnamen der Steuerer, der Beginn und das
Ende von deren Teilnahme am Flugbetrieb und die Antriebsart des/ der von ihnen
betriebenen Modelle (mit oder ohne Verbrennungsmotor) festzuhalten sind. Außerdem
müssen ggf. besondere Vorkommnisse (z.B. Absturz von Modellen, Verletzungen von
Personen, Beschädigungen von Sachen, Flurschäden, Beschwerden Dritter) aufgeführt
werden. Die Angaben sind vom Flugleiter durch Unterschrift zu bestätigen.
über die Zuwegung aus Richtung Huppenbroich / Eicherscheid erlaubt.
Kraftfahrzeuge geeignet sind, erreichbar sein, um in Notfällen eine An- und Abfahrt von
Rettungsfahrzeugen zu gewährleisten.
erfolgreich an einer Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen gemäß §19 der
Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) bzw. in Sofortmaßnahmen am Unfallort gemäß §126 der
Verordnung über Luftfahrtpersonal (LuftPersV) oder Ausbildung in Erster Hilfe
teilgenommen hat.
Eine Erste-Hilfe-Ausrüstung, wie sie für das Mitführen in Personenkraftwagen vorgeschriebenen
ist, steht in der Hütte rechts hinter dem Eingang zur Verfügung.
müssen mit einem funktionstüchtigen Schalldämpfer, der dem jeweils neuesten
technischen Entwicklungsstand entsprechen muss, ausgestattet sein.
Besitz eines gültigen Schallmessprotokolls (Lärmpass) unter Einhaltung der maximalen
Geräuschpegel verfügen.
Das Messprotokoll muss mindestens folgende Angaben enthalten:
Die Messung ist zu wiederholen, wenn am Flugmodell wesentliche für die Geräuschemission
relevante Veränderungen vorgenommen werden (z.B. Verwendung einer
andersartigen Luftschraube oder Austausch des Motors) und nicht ausgeschlossen
werden kann, dass diese Änderungen zu einer Überschreitung des zulässigen maximalen
Schallpegels führen können.
Die Messprotokolle sind bei dem Betrieb der Flugmodelle mitzuführen und der Luftfahrtbehörde
oder der Polizei auf Anforderung zur Einsicht vorzulegen.
liegt es im Ermessen des Flugleiters, dem betreffenden Piloten ein Einfliegen zu
gestatten.
Diesem ist der Versicherungsnachweis und ein gültiger Geräuschpass vorzulegen.
Der Flugleiter wird die Gastflieger dann mit den entsprechenden Bedingungen vertraut
machen.
ergeben, ist unverzüglich der Vereinsvorstand zu informieren, damit über die bestehende
Haftpflichtversicherung die Regulierung des Schadens veranlasst wird.
Nebenbestimmungen für den Betrieb von Flugmodellen mit Turbinenantrieb
(N1) Die vorgenannten Ausführungen gelten uneingeschränkt auch für den Betrieb von Flugmodellen
mit Turbinenantrieb. Der Steuerer eines turbinengetriebenen Flugmodells hat
sich vor Aufnahme des Flugbetriebes insbesondere davon zu überzeugen, dass der
festgelegte Flugraum unter Berücksichtigung der jeweiligen Flugbetriebseigenschaften
(Geschwindigkeit, Gewicht, aerodynamische Eigenschaften) ausreichend für einen
sicheren Flugbetrieb ist. Sofern der festgelegte Flugraum nicht ausreichend ist, darf das
Modell nicht auf dem Gelände betrieben werden.
(N2) Turbinen dürfen nur in Verbindung mit einer elektronischen Kontrolleinheit (ECU)
betrieben werden, die eine Begrenzung von maximaler Rotordrehzahl und
Abgastemperatur vornimmt.
(N3) Vor Inbetriebsetzung der Turbine muss ein geeigneter Feuerlöscher (z.B. C02-Löscher) in
unmittelbarer Reichweite zur Verfügung stehen. Außerdem ist am Fluggelände ein
konventioneller Feuerlöscher bereit zu halten. Die Einsatzbereitschaft der Feuerlöscher
ist nach den Vorschriften des Herstellers zu überprüfen.
(N4) Die Inbetriebsetzungen oder Testläufe von turbinenbetriebenen Modellen dürfen nicht im
Park- und Aufenthaltsraum stattfinden. Die Turbine ist mit dem Lufteinlauf gegen den
Wind zu richten. Während der Inbetriebsetzung und des Betriebes von Turbinen dürfen
sich keine Personen im Einwirkungsbereich des Abgasstrahls aufhalten und dürfen sich
keine losen Gegenstände in unmittelbarer Nähe des Triebwerkeinlaufs befinden.
(N5) Findet für den Startvorgang der Turbine Flüssiggas Verwendung, so gilt während der
Inbetriebsetzung der Turbine im nahen Umkreis um das Modell Rauchverbot.
Die Modellfluggruppe behält sich Ausnahmeregelungen einzelner Punkte der Flug- und Platzordnung
zu besonderen Anlässen vor, wenn diese mit der Aufstiegserlaubnis konform sind.
Wichtige Hilfe- und Rettungsdaten:
Polizei Tel. 110
Feuerwehr Tel. 112
Rettungsdienst / Notarzt Tel. 112
Die nächste Rettungsstelle ist:
Eifelklinik St. Brigida GmbH & Co. KG
Kammerbruchstraße 8
52152 Simmerath
Tel. Nr. (02473) 89-0