7. Dezember 2023
Ab dem 1.1.2024 wurde bei Rollesbruch „Im Harresfeld“ eine Wiese für den künftigen Flugbetrieb angepachtet. Aktuell erfolgen die notwendigen Vorbereitungen, sodass voraussichtlich zu Ostern 2024 der Flugbetrieb wieder aufgenommen werden kann. Künftig wird dort ausschließlich Elektroflug bis zu einem maximalen Abfluggewicht von 12 kg betrieben werden.

21. Juli 2023

Liebe Vereinsmitglieder, liebe Modellfluginteressenten,

Leider müssen wir euch die traurige Mitteilung machen, dass wir unseren Modellflugplatz endgültig verloren haben. Ein letztes Gespräch mit dem Verpächterehepaar, dem ehemaligen Bürgermeister von Simmerath sowie einem weiteren Vermittler ist leider gescheitert. Wir haben jetzt bis zum 24.9. diesen Jahres Zeit das Gelände in seinen Ursprungszustand zurückzuversetzen. Manche von euch haben vielleicht schon die entsprechenden Verkaufsanzeigen für das Vereinsheim und für den Schutzzaun in (Ebay)-Kleinanzeigen gesehen. Der Zaun wird bereits abgebaut. Die Verhandlungen mit Interessenten für das Vereinsheim laufen. Der Rückbau wird mit weiterer Arbeit verbunden sein. Hier hoffen wir auf Unterstützung von eurer Seite, so schwer uns diese Bitte auch fällt.

Die Suche nach einem neuen Gelände geht unverändert weiter. Diese Woche erschien auch ein Artikel im Monschauer Wochenspiegel. Den Artikel könnt ihr euch unter folgendem Link ansehen:
<https://wi-paper.de/show/44030f3558b2/epaper>

Es tut uns sehr leid, dass wir keine besseren Nachrichten verkünden können.

Bitte unterstützt uns bei der Suche nach einem neuen Fluggelände. 

Euer Vorstand

14. Mai 2022

Der Flugplatz ist wieder geöffnet. In Bezug auf Corona gibt es keine Regeln mehr die im Freien beachtet werden müssen. Der Vorstand rät aber weiterhin zur persönlichen Vorsicht. 

28. Dez. 2021

Das Land NRW gibt folgende Regelung bekannt:

2G+-Regel für den Freizeitbereich

Bei der Sportausübung in Innenräumen, in Schwimmbädern und bei Wellnessangeboten müssen immunisierte Personen ab heute zusätzlich einen aktuellen, negativen Schnelltestnachweis, der nicht älter als 24 Stunden ist, mit sich führen. Nicht immunisierte Personen dürfen diese Angebote nach wie vor nicht in Anspruch nehmen.

Testnachweise für Schülerinnen und Schüler

Um an 3G-Angeboten teilnehmen zu können, benötigten Schülerinnen und Schüler während der Ferien einen negativen Testnachweis aus einer Teststelle. Bei Angeboten unter 2G oder 2G+ können Schülerinnen und Schüler bis zum Ende ihres 15. Lebensjahr zwar weiterhin ohne Impfung teilnehmen, brauchen aber aufgrund des Ausfalls der Schultestungen bis zum Ferienende dann ebenfalls einen Testnachweis. Von den Testpflichten ausgenommen sind Kinder bis zum Schuleintritt. Diese können alle Angebote (3G, 2G, 2G+) auch ohne Test nutzen.

24. Nov. 2021
Entsprechend dem aktuellen Erlass der Landesregierung gelten ab dem 24.11. coronabedingt verschärfte Regeln für das Hallenfliegen:
– Für alle Teilnehmer welche älter als 15 Jahre sind gilt 2G!!! 
– Ein Abstand von 1,5m ist zwingend einzuhalten
– Das jeweils älteste Vereinsmitglied muss die Kontrolle der Teilnehmer sicherstellen, darf aber gerne dabei von anderen erwachsenen Teilnehmern unterstützt werden. 

30. Juni 2021
Auch wenn sich die erfreulicherweise die Corona-Situation sehr entspannt hat, sollten wir weiter auf der Hut sein und uns an die schon vertrauten Vorsichtsmaßregeln halten.

22. April 2021
Auch mit dem Erlass vom 19.4.2021 gelten die gleichen Regeln für die Nutzung des Modellflugplatzes wie unten (29.3.) dargestellt.

29. März 2021
Das Land NRW hat die Corona-Einschränkungen mit Wirkung vom 29.3. aktualisiert. In den Fragesammlungen steht zur Coronaschutzverordnung- Gültig ab dem 29.März folgender Wortlaut:
                                                                     ——————————————————————————–

Was gilt für Freizeit- und Amateursport?

Schon seit dem 22. Februar ist auch das Sporttreiben auf Sportanlagen unter freiem Himmel wieder zulässig. Das gilt seitdem für den Sport allein, zu zweit oder von Angehörigen eines Hausstandes und nun seit dem 8. März auch von bis zu fünf Personen aus höchstens zwei verschiedenen Hausständen zulässig. Auch Gruppen von höchstens 20 Kindern im Alter bis einschließlich 14 Jahren mit bis zu zwei Ausbildungs- oder Aufsichtspersonen dürfen gemeinsam unter freiem Himmel Sport treiben.

Innerhalb dieser Gruppen muss beim Sporttreiben kein Abstand gehalten werden. Aber zwischen verschiedenen Gruppen oder zu anderen Einzelpersonen gilt auf der Sportanlage ein Mindestabstand von 5 Metern.
Seit dem 22. Februar 2021 wieder zulässig ist auch die sportliche Ausbildung im Einzelunterricht auf Sportanlagen unter freiem Himmel.

Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen, einschließlich Räumen zum Umkleiden und zum Duschen, von Sportanlagen ist unzulässig.                                                                          ————————————————————————————–
Die Corona-Notbremse aus dem gleichen Dokument beschränkt  den engen Kontakt auf max. 2 Personen aus unterschiedlichen Haushalten. 
Wir können daher für unseren Modellflugplatz den Individualsport mit den bekannten Regeln zulassen: 
– 5m Mindestabstand von Person zu Person.
– Nur max. 1 Person im Vereinsheim
Da sich die Regeln sehr schnell ändern können, ist es wichtig, sich immer wieder von Tag zu Tag neu zu informieren!

26. März 2021
Grundlage für diese neue Richtlinie ist das Dokument „Corona Regeln in leichter Sprache vom 22.März“, veröffentlicht auf der Homepage vom Land NRW <https://www.land.nrw/corona>. Da die Städteregion Aachen eine stabile Inzidenz von >100 aufweist, gelten jetzt für den Sport draußen die Maßgaben nach Stufe 3: „Sie dürfen nur alleine oder zu zweit Sport machen. Oder mit Menschen aus dem gleichen Haushalt“. 
Dieses Dokument ist aber nur noch bis zum 28. März gültig. Leider ist danach mit weiteren Verschärfungen zu rechnen. Daher bitte am 29. März noch einmal auf die Homepage schauen.
Weiterhin gilt:
– 5m Sicherheitsabstand von Person zu Person
– Nur max. 1 Person im Vereinsheim
– Der Flugbetrieb beginnt mit dem Ausladen des Modells

10. März 2021
Die NRW Corona-Verordnung war in Bezug auf die Nutzung von Freizeiteinrichtungen leider immer schon nur wenig präzise formuliert. Das gilt auch für die Version, welche am 8.März veröffentlicht wurde. Um da Klarheit zu bekommen muss man in der Tat alles lesen, was das Land NRW zu diesem Thema veröffentlicht. Endgültige Klarheit bekommt man, wenn man sich die FAQs durchliest, welche ebenfalls auf der NRW Corona Seite zu finden sind. Das erlaubt dann eine klare Deutung des Sachverhalts und zeigt, dass unsere Interpretation für die Nutzung des Modellflugplatzes nach wie vor Sinn macht (5m Abstand von Person zu Person und immer nur eine Person in der Hütte). Hier der entsprechende Auszug der NRW Corona FAQ:      

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Was gilt für Freizeit- und Amateursport?

Schon seit dem 22. Februar ist auch das Sporttreiben auf Sportanlagen unter freiem Himmel wieder zulässig. Das gilt seitdem für den Sport allein, zu zweit oder von Angehörigen eines Hausstandes und nun ab dem 8. März auch von bis zu fünf Personen aus höchstens zwei verschiedenen Hausständen zulässig. Auch Gruppen von höchstens 20 Kindern im Alter bis einschließlich 14 Jahren mit bis zu zwei Ausbildungs- oder Aufsichtspersonen dürfen gemeinsam unter freiem Himmel Sport treiben.

Innerhalb dieser Gruppen muss beim Sporttreiben kein Abstand gehalten werden. Aber zwischen verschiedenen Gruppen oder zu anderen Einzelpersonen gilt auf der Sportanlage ein Mindestabstand von 5 Metern.
Seit dem 22. Februar 2021 wieder zulässig ist auch die sportliche Ausbildung im Einzelunterricht auf Sportanlagen unter freiem Himmel..
Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen, einschließlich Räumen zum Umkleiden und zum Duschen, von Sportanlagen ist unzulässig.
Der Betrieb von Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen ist derzeit aber noch unzulässig.

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Ganz wichtig ist zu verstehen, dass das alles nur bei einer stabilen 7-Tgae Inzidenz von <100 gilt. Daher sich bitte auf der Homepage neu informieren sollte die Inzidenz den Wert 100 überschreiten! 

 

19. Februar 2021
Ab dem 22.2.2021 dürfen wir unseren Modellflugplatz wieder nutzen so lange wir einen Abstand von 5m von Person zu Person einhalten. Hier der Wortlaut aus den Fragen und Antworten zum Coronavirus wie er heute vom Land NRW veröffentlicht wurde:
„…..Ab dem 22. Februar 2021 wieder zulässig ist aber der Sport allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes auf Sportanlagen unter freiem Himmel einschließlich der sportlichen Ausbildung im Einzelunterricht. Dies gilt beispielsweise für Sportplätze, Leichtathletikanlagen, Tennisplätze im Freien oder Golfplätze. Zwischen den verschiedenen Personen oder Personengruppen, die gleichzeitig Sport auf Sportanlagen unter freiem Himmel treiben dürfen, ist dauerhaft ein Mindestabstand von fünf Metern einzuhalten….“
Der Aufenthalt in der Hütte mit mehr als einer Person ist nicht gestattet. Bitte haltet euch penibel an diese Regeln!

14. Februar 2021
Leider besteht Benutzungsverbot für Sport- und Freizeitanlagen weiterhin. Es ist derzeit auch nicht abzusehen, wann sich hier eine Lockerung einstellen wird. Sobald sich diese abzeichnet werdet ihr hier umgehend informiert.

1. Februar 2021
Leider besteht Benutzungsverbot für Sport- und Freizeitanlagen weiterhin. Es ist derzeit auch nicht auszuschließen, dass das über den 14.2.2021 hinaus verlängert wird. 

10. Januar 2021
Das Land NRW hat in der derzeit gültigen Coronaschutzverordnung verfügt, dass alle Sport- und Freizeiteinrichtungen jetzt vorerst bis zum 31.01.2021 geschlossen bleiben müssen. Das gilt auch für den Individualsport. Das bedeutet, dass wir unseren Modellflugplatz weiterhin jetzt erst einmal bis zum 31.01.2021 nicht mehr benutzen dürfen. 

Wir werden am 31.01.2021 darüber informieren wie es weitergeht.

22.Dezember.2020
Das Land NRW hat in der derzeit gültigen Coronaschutzverordnung verfügt, dass alle Sport- und Freizeiteinrichtungen bis zum 10.01.2021 geschlossen werden müssen. Das gilt auch für den Individualsport. Das bedeutet, dass wir unseren Modellflugplatz erst einmal bis zum 10.01.2021 nicht mehr benutzen dürfen. 

Wir werden am 10.01.2021 darüber informieren wie es weitergeht.

1. November 2020
Basierend auf dem unten gezeigten Schreiben der Gemeinde Simmerath vom 30.10.2020 gelten für den Zeitraum vom 2. Nov. 2020 bis einschließlich 30. Nov. 2020 die folgenden Regeln für den Modellflugbetrieb auf dem Modellflugplatz:

  • Gleichzeitiger Modellflugbetrieb ist möglich mit max. zwei Piloten wenn diese aus unterschiedlichen Haushalten kommen.
  • Modellflugbetrieb beginnt mit dem Auspacken des Modells
  • Die Abstandsregeln sind einzuhalten
  • Für Personen, welche nicht am Modellflugbetrieb teilnehmen, gelten die aktuellen Regeln für den Aufenthalt im Freien: Treffen sind nur mit Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes gestattet. Auch hier gilt max. 10 Personen

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