Hier sind noch einmal die wichtigsten Regeln für einen ordnungsgemäßen Flugbetrieb aufgeführt. Darüber hinaus wird von jedem Vereinsmitglied erwartet, dass Kenntnis besteht über die Flug- und Platzordnung (aufgeführt unter MFG Kranich -> Flugbetriebsordnung).
Die wichtigsten Regeln:
- Die Flugmodelle dürfen maximal 25kg Abfluggewicht haben und müssen den aktuellen Lärmvorschriften genügen.
- Geflogen werden darf maximal von Sonnenauf- bis Sonnenuntergang. Verbrennungsangetriebene Modelle dürfen nur von 9:00 bis 12:00 und von 14:00 bis 20:00 betrieben werden.
- Jeder Modellpilot muss im Besitz einer modellflugspezifischen Haftpflichtversicherung sein.
- Wer als Einzelpilot fliegen möchte benötigt den Kenntnisnachweis des DMFV
- Jeder Modellpilot muss sich VOR Aufnahme des Flugbetriebs ordnungsgemäß ins Flugbuch eingetragen haben.
- Geflogen werden darf nur als Einzelpilot oder aber ab zwei Piloten und mehr unter der Aufsicht eines eingewiesenen Flugleiters.
- Nicht am Flugbetrieb teilnehmende Personen dürfen sich ausschließlich nur hinter dem Schutzzaun aufhalten.
- Das Flugmodell muss in einem technisch einwandfreien Zustand sein.
- Alleine fliegen darf nur, wer sein Modell als Pilot nachgewiesenermaßen einwandfrei beherrscht. Ist das nicht der Fall, muss ein Fluglehrer und wenn notwendig auch Lehrer/Schüler Equipment hinzugezogen werden.
- Gastpiloten dürfen nur unter folgenden Voraussetzungen fliegen:
- Versicherungsnachweis muss erbracht werden
- Modell genügt den Vorschriften
- Ein Flugleiter ist anwesend und hat dem Gastpilot eine Einweisung gegeben